Hilfe, mir wurde gekündigt – Arbeitslosigkeit droht!
Soll ich meinen Arbeitsplatz einklagen oder eine möglichst hohe Abfindung aushandeln? Ein Patentrezept gibt es nicht.
Wenn das Jobende naht und der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte, kommt früher oder später oftmals ein Aufhebungsvertrag auf den Tisch.
So erging es mir auch vor einigen Jahren. Ich war damals Mitte 40, als meine Chefs mich von einem Tag auf den anderen freistellten. Innerhalb von 5 Jahren hatte ich als Marketing- und Vertriebsleiter zusammen mit meinem Team ein weltweites Vertriebsnetz erfolgreich aufgebaut und sollte jetzt gehen? Ich war geschockt und entsetzt. Schließlich hatte ich mir nichts zu Schulden kommen lassen, war stark mit der Marke identifiziert und mit viel Herzblut bei der Sache. Der Bruch kam mit dem Eintritt eines neuen Kollegen. Von Beginn an stimmte die Chemie nicht. In Folge eines Strategiewechsels geriet ich in einen Machtkonflikt und zog letztendlich den Kürzeren. Nach der Beratung durch einen Fachanwalt unterschrieb ich letztendlich einen Aufhebungsvertrag. Hätte ich stattdessen vor Gericht gehen und um meinen Arbeitspatz kämpfen sollen? In meinem Fall war es rückblickend betrachtet die richtige Entscheidung, einen Schlussstrich zu ziehen und neue Wege zu gehen. Zu groß ist der Bruch und das fehlende Vertrauen in die Führungsspitze des Unternehmens gewesen. Unter diesen Umständen hätte ich mir nicht mehr vorstellen können, an meinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren.
Doch manch einer, der seinen Job verliert sieht das anders: Laut Statista reichen mehr als 100.000 Arbeitnehmer pro Jahr eine Kündigungsschutzklage ein. Dafür gibt es unterschiedliche Beweggründe:
Eine hohe Abfindung entschädigt für Vieles
Die Trennungsverhandlung ist ein Geschäft. Viele Betroffene, die unfreiwillig ihren vertrauten Arbeitsplatz aufgeben sollen, durchleben ein Wechselbad der Gefühle. Ihre Reaktion auf den Jobverlust ist unterschiedlich und hängt teilweise auch davon ab, wie der Arbeitgeber sich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verhält. Einige Unternehmen versuchen am Ende, den ausscheidenden Mitarbeiter so günstig wie möglich loszuwerden. Manche Arbeitnehmer wehren sich dagegen und gehen, wenn nötig, sogar vor Gericht. Ziel ist es, eine möglichst hohe Abfindungssumme als Entschädigung für die Kündigung auszuhandeln. Wichtig zu wissen ist jedoch: einen rechtlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen.
Viele Arbeitgeber lassen sich allerdings bereits vor dem Gang zum Gericht auf eine Abfindung ein, da sie Angst haben, dass dem Arbeitnehmer vor Gericht Recht gesprochen wird und der ehemalige Mitarbeiter wieder an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehrt. Dies gilt besonders dann, wenn sich der Gekündigte nichts hat zu Schulde kommen lassen und der Arbeitgeber keine belegbaren Vorwürfe gegen ihn in der Hand hat. Das Verhandlungspoker endet meistens in einem Vergleich, aus dem beide Parteien als vermeintliche Gewinner hervorgehen: Die Firma ist den ungeliebten Mitarbeiter endgültig los und der Gekündigte lässt sich seinen Abschied mehr oder weniger versüßen. Die Höhe der Abfindung variiert je nach Branche, Firmengröße und Rechtsform sowie Trennungskultur im Unternehmen. Abfindungen im 6-stelligen Bereich sind zum Beispiel bei langjährigen Mitarbeitern in Großunternehmen durchaus üblich. Dagegen fällt die Geldsumme bei kleinen Unternehmen vergleichsweise mager aus. Doch Vorsicht: Den Jobsuchenden kann eine Sperre durch die Arbeitsagentur drohen, wenn sie eine Abfindung erhalten haben. Das Arbeitslosengeld kann bis zu 12 Wochen ausgesetzt werden. Dies gilt es bei der Entscheidung mit zu berücksichtigen.
Droht Kündigung? Dr. Thomas Schulze ist Experte für das Thema Abfindung und Steuern. Er bietet unter anderem gratis einen Abfindungsrechner 2018 unter www.abfindunginfo.de an.
Angst vor anhaltender Arbeitslosigkeit
Viele Betroffene haben Verpflichtungen und befürchten finanzielle Einbußen, wenn die Arbeit wegfällt. Gerade langjährige Mitarbeiter ab Mitte 40 neigen mitunter zum Sicherheitsdenken und haben Existenzängste. Sie halten am alten Arbeitsplatz fest, weil ihre Angst, nach dem Ausstieg aus der alten Firma ohne gleichwertigen Job bis zur Rente dazustehen, groß ist. Sie klagen mit dem Ziel, den Arbeitsplatz zu behalten.
Die Angst vor anhaltender Arbeitslosigkeit ist nach wie vor nicht unberechtigt, vor allem bei Arbeitnehmern ab 50. Selbst in Zeiten steigenden Fachkräftemangels und demographischen Übergangs bevorzugen viele Arbeitgeber nach wie vor jüngere und dadurch meist billigere Arbeitnehmer. Viele Märkte sind gesättigt, hart umkämpft und generieren immer weniger Ertrag. Im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz sind die Personalkosten hier in Deutschland zu hoch. Um am Markt überleben zu können, werden deshalb langjährige und gutverdienende Mitarbeiter gegen jüngere und billigere Arbeitskräfte ausgetauscht, auch wenn diese nicht über die notwendige Erfahrung verfügen. Ältere Mitarbeiter sind zudem schon deshalb weniger auf dem Arbeitsmarkt gefragt, weil sie unbequemer sind und die Strategien der Vorgesetzten stärker hinterfragen. Dies gilt vor allem dann, wenn sie schon mehrere Umstrukturierungsprozesse miterlebt haben und die Ergebnisse wenig zufriedenstellend waren.
Auch das Thema Gesundheit ist oft ein Thema. „Ich selbst bin ja nun auch schon über 50 und merke an mir selbst, dass die Wehwechen zunehmen“, so Martin M., Personalverantwortlicher eines mittelständischen Unternehmens. „Wenn ich die Wahl habe, stelle ich lieber jüngere Arbeitnehmer ein, um dem Risiko von Fehlzeiten wegen Krankheit von vorneherein aus dem Weg zu gehen! Das ist zwar hart, aber für das Unternehmen sicherer, denn schließlich muss ich den Produktionsablauf sicherstellen!“
Family first
Arbeitsmärkte setzen Flexibilität und Mobilität voraus. Nicht jeder ist auch bereit oder überhaupt in der Lage, da hinzugehen, wo die neuen Jobs sind. Wenig Beachtung findet in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass gerade Arbeitnehmer im mittleren Alter häufig schulpflichtige Kinder haben, die sie nicht aus ihrem gewohnten Umfeld reißen möchten oder sie sind mit der Pflege von Familienangehörigen konfrontiert. Das Bedürfnis, die Familie zu schützen oder die eigenen Eltern auf dem letzten Lebensweg begleiten zu wollen, kann so weit gehen, dass gefährdete Mitarbeiter für die Erhaltung ihres Arbeitsplatzes vor Gericht kämpfen anstatt woanders neu anzufangen. Sie sind dafür sogar bereit, nach Rückkehr in den Betrieb eine miese Stimmung am Arbeitsplatz in Kauf zu nehmen. Oft wenden sich auch Kollegen ab, aus Angst bei der Geschäftsleitung in Misskredit zu geraten.
Nein sagen und klare Position beziehen
Ein weiterer, weitaus geringerer Personenkreis verfolgt andere Motive mit dem Einklagen des Arbeitsplatzes. Es ist der Kampf für Gerechtigkeit, der sie weite Wege gehen lässt. Diese Menschen leisten Widerstand und wehren sich gegen die erlebten Übergriffe seitens des Vorgesetzten. Mit ihrem Verhalten signalisieren sie ihrem Arbeitgeber, dass sie sich nicht alles gefallen lassen und einfach so das Feld räumen. Das ist ihre Antwort auf die Ablehnung, Missbilligung und Entwertung, die sie an ihrem Arbeitsplatz schmerzlich erfahren haben. Umso größer ist die Freude, wenn der Richter das genauso sieht und dem Gekündigten Recht gesprochen wird. Dabei ist es in dem Moment unerheblich, ob er auch tatsächlich wieder an den alten Arbeitsplatz zurückkehrt oder nicht.
Viele Betroffene haben nicht den Mut und starke Nerven diesen Weg bis zum Ende zu beschreiten. Zu hoch ist die psychische Belastung. Der Aufwand, den eine Kündigungsschutzklage mit sich bringt, lohnt sich dennoch, vorausgesetzt man hat kompetente Berater um sich und einen Richter, der einem wohlgesonnen ist.
Standest du schon vor der Entscheidung Aufhebungsvertrag oder Kündigungsschutzklage? Wie hast du dich entschieden?
Everhard Uphoff
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